Gefahrgut Beratung

Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) verlangt von vielen Unternehmen, das an der Beförderung und Lagerung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, die schriftliche Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmen zu beraten, die betroffenen Mitarbeiter zu unterweisen und an der Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte mitzuwirken. Für viele Unternehmen bedeutet die Einstellung eines solchen Experten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Deshalb gibt Ihnen der Gesetzgeber alternativ die Möglichkeit, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten an einen qualifizierten Dienstleister zu vergeben.


Die LTC-Gefahrgutbeauftragten unterstützen Sie als Experten.

FAQ

Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.) müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. (Ausnahmeregelung über das jeweilige Regierungspräsidium möglich)

Überwachung und Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung. Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung.

Der Unternehmer bzw. Inhaber eines Betriebes muss den Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

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