Strahlenschutz- beauftragter (m/w/d)

Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d)

Gemäß der Röntgenverordnung (RöV) sowie auch nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hat ein Betreiber (z.B. Frachtabfertigungsunternehmen) von Röntgengeräten bzw. ein Genehmigungsinhaber für den Umgang mit radioaktiven Stoffen eine ausreichende Anzahl Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen.

Die Anzahl der verantwortlichen Personen legt das jeweilige Regierungspräsidium fest. Des Weiteren muss eine schriftliche Beauftragung erfolgen. 

Wir stellen strahlenschutzbeauftragte Personen für Ihren Betrieb

Ein LTC-Strahlenschutzbeauftragter (m/w/d) unterstützt Sie mit Expertise und langjähriger Erfahrung. Wir beraten Sie gerne jeder Zeit telefonisch um Ihre aktuelle Situation einzuschätzen.

FAQ

Betriebe die mit Röntgeneinrichtungen und anderen Anlagen (z.B. Fracht-Röntgengeräte) arbeiteten und die elektromagnetischen Strahlungen abgeben, müssen einen Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

Der Unternehmer bzw. Inhaber des Betriebes ist verantwortlich.

Durch eine individuelle und kundenspezifische Sichtung und Beratung Ihrer Prozesse – sorgen für Effizienz und Effektivität in Ihrem Unternehmen.

https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/laerm-luft-strahlen/strahlenschutz/zustaendigkeiten

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Daniel Helling
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