Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Logistic Training Center GmbH (LTC)

 

A.    Allgemeine Bestimmungen

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ausschließlich Vertragsinhalt, wenn nicht in besonderen Fällen abweichende Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Andere Bedingungen werden nicht Inhalt des Vertrages, selbst, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Damit regeln diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an sämtlichen Seminaren, Weiterbildungen und Veranstaltungen (Lehrgängen) die von der Logistic Training Center GmbH (LTC) angeboten
  • Bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmen oder Dritten, der auch AGB verwendet, nimmt LTC in keinem Fall automatisch die AGB an.
  • Diese AGB sind auch für alle Vertragsbeziehungen in der Zukunft gültig.

A.4 Verletzt der Vertragspartner schuldhaft seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, der diesen AGB zugrunde liegt, kann LTC vom Vertrag zurücktreten.

B.    Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss

 

  • Verträge werden zwischen LTC und dem Dienstberechtigen (Vertragspartner) geschlossen. Dienstberechtigte können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Dienstberechtigte kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, welche die Leistung entgegennehmen kann. Personen, welche die Zugangsvoraussetzungen der LTC erfüllen, sind hierfür In diesem Fall bleibt allerdings der Dienstberechtigte Vertragspartner. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, wenn nicht ein separater Vertrag mit ihm geschlossen wird.
  • LTC hat das Recht, eine vom Vertragspartner benannte Dritte Person abzulehnen, soweit in der Person des Dritten Gründe gegeben sind, die dies rechfertigen. Dieses Recht bleibt für die Vertragsdauer Der Dienstberechtigte kann in solchem Fall wählen, ob er eine andere Person benennt oder vom Vertrag bezüglich dieses Dritten zurücktritt. Die bereits an LTC gezahlten Kursgebühren werden bei einem Rücktritt erstattet.
  • Die Anmeldung geschieht durch das vollständige, wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der Anmeldeformulare, welche von der LTC vorgegebenen sind, oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage der LTC einen von beiden Vertragsparteien unterzeichneten schriftlichen Vertrag. Die Übersendung der Anmeldeformulare bzw. Verträge kann auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen. Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Seminarveranstaltung erfolgen (sofern im Folgenden nichts anderes angegeben ist).

Bei einer Anmeldung, welche weniger als 14 Tage vor Beginn der Seminarveranstaltung bei LTC eingeht, behält sich diese ausdrücklich das Recht vor den Vertrag abzulehnen.

  • Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn LTC sie schriftlich, in Textform oder online, bestätigt. Die Aufhebung dieser Formvorgabe bedarf der Schriftform.

C.    Leistungen der Logistic Training Center GmbH

 

  • Die LTC erbringt ihre Leistungen selbst durch eigene Sie hat das Recht, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
  • Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen in den Unterlagen und auf der Homepage der LTC zu informieren die Leistungen werden mit ihm gemeinsam individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Leistungen gilt die im Einzelfall vereinbarte Konzeption.
  • Der Vertragspartner wird rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung über die jeweiligen Veranstaltungsorte und die Dozenten informiert. Die LTC behält sich die räumliche und/oder zeitliche Verlegung der Leistungserbringung, die Änderung der Programme und einen Wechsel des jeweiligen Dozenten vor. Sofern durch genannte Änderungen das Ziel der Leistungserbringung nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.
  • Die LTC hat das Recht, vor allem bei zu geringer Anmeldezahl, bei Ausfall eines Dozenten (wenn nicht rechtzeitig ein Ersatzdozent verpflichtet werden kann) oder bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Räumlichkeiten, die Leistungserbringung Die LTC schließt ausdrücklich ein mögliches Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für die Durchführung der Leistungserbringung aus. Die LTC ist berechtigt, dem Vertragspartner einen Ersatztermin vorzuschlagen, falls die Leistungserbringung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden muss. Der Vertragspartner ist verpflichtet, innerhalb einer Woche, spätestens aber zwei Tage vor dem Ersatztermin (falls diese Frist kürzer ist) seine Teilnahme abzusagen. Ansonsten ist er weiterhin zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Bei fristgerechter Absage seiner Teilnahme, hat der Vertragspartner Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits geleisteten Vergütung.
  • Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, vor allen Dingen Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, welche aus der berechtigten Absage der Leistungserbringung entstehen könnten, hat der Vertragspartner nicht.
  • Die LTC versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihr eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben. Sie arbeiten nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard. Die Mitarbeiter von LTC und die von ihr eingesetzten Dozenten schulen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard und werden nicht nach ihr geschult; sie haben keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von Ron Hubbard besucht. Die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) lehnen die Mitarbeiter von LTC und die von ihr eingesetzten Dozenten ab. Diese Erklärung gilt gleichsam für andere Sekten jeglicher Art. Verstoß gegen das AGG.

D.    Urheberrechte

 

  • Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Marketingunterlagen der LTC sowie ihrer Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner hat das Recht, die Informationen und Publikationen, welche er im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars bekommen hat, für eigene private Zwecke zu nutzen, aber nicht für unternehmensinterne Weiterbildungsveranstaltungen.
  • Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu vervielfältigen. Der Vertragspartner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadenersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.

E.    Rechte der Logistic Training Center GmbH

  • Die LTC und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Zahlungsverzug, bei Störungen der Leistungserbringung nach vorangegangener Abmahnung oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der LTC oder anderen Beteiligten (z. Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Vertragspartner vom weiteren Leistungsempfang auszuschließen. Die LTC behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Bei strafbaren Handlungen ist keine vorherige Abmahnung vor der Kündigung bzw. der Anfechtung des Vertrages notwendig.
  • Die LTC hat das Recht, auch Mitbewerbern des Vertragspartners ihre Dienstleistungen
  • Wenn die Zulassung zur Prüfung durch Rechtsvorschriften geregelt wird, welche die Zulassung zur Prüfung von Qualifikationen oder persönlichen Eignungen des Kursteilnehmers abhängig machen und ihre Grundlage außerhalb des Seminars der LTC haben, muss der Seminarteilnehmer von sich aus sicherzustellen, diese Qualifikation zu besitzen. Auf Wunsch des Seminarteilnehmers kann die LTC bei der Überprüfung Hilfe leisten. Eine Garantie für die Zulassung übernimmt sie aber nicht, dies bleibt der die Prüfung abnehmenden Stelle vorbehalten.

F.    Zahlungsbedingungen

 

  • Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind, soweit dies nicht anders vereinbart ist, kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.
  • Die Gebühren sind mit Zugang der Vertragsbestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen, sofern bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen wurde.
  • Der Vertragspartner kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung, spätestens aber 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Leistungserbringung. Die LTC ist im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts berechtigt, den Vertragspartner während des Zahlungsverzugs von der Leistungserbringung auszuschließen.
  • Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist die LTC berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
  • Der Vertragspartner bleibt Gebührenschuldner der LTC – unabhängig von Leistungen Werden die Seminargebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht bezahlt, behält sich LTC ausdrücklich vor, den Seminarteilnehmer von der Teilnahme auszuschließen bzw. ihn nicht zur Prüfung zuzulassen. Vor Ausgleich der Seminargebühren hat LTC das Recht, das Abschlusszertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zurückzubehalten. Gleichsam ist LTC bis zum Ausgleich der Seminar- und Prüfungsgebühren berechtigt, dem Kursteilnehmer die Teilnahme an dem zu dem jeweiligen Seminar gehörenden Praktikum zu verwehren.
  • Sofern LTC den Vertrag mit dem Seminarteilnehmer berechtigt nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt oder angefochten hat, ist die Rückzahlung der Seminargebühren und Prüfungsgebühren ausgeschlossen.

G.    Widerrufsrecht

 

Wurde der Vertrag durch einen Verbraucher mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung in Textform ohne Begründung gegenüber der LTC (Logistic Training Center, Adresse gemäß Teilnahmebestätigung) widerrufen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erlischt das Widerrufsrecht.

H.    Rücktritt und Vertragsbeendigung

 

  • Unabhängig von dem genannten Widerrufsrecht bleibt dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach folgenden Angaben vorbehalten:
  • Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der LTC erklärt
  • Im Falle eines Rücktritts bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € je Bearbeitung einbehalten.
  • Bei Rücktritt weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20 %,
  • bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 %,
  • bei Rücktritt ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
  • Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadenersatz sind mit dieser Gebühr sind abgegolten. Der Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale, ist dem Vertragspartner ausdrücklich gestattet.
  • Teilnehmer, die zu den Lehrveranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminargebühren verpflichtet.
  • Sofern eine bestimmte (Mindest-) Leistungsdauer vereinbart wurde, schließt dies eine ordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

I.    Datenschutz

 

  • Der Vertragspartner hat die Pflicht, ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bei Anmeldungen und Verträgen. Ansonsten ist die LTC berechtigt, die Anmeldung abzulehnen bzw. den Vertrag anzufechten.
  • Der Vertragspartner ist informiert, dass die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten von der LTC gespeichert werden. Die Weitergabe der Daten von der LTC an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist und/oder hieran ein berechtigtes Interesse der LTC besteht sowie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Mit der Anmeldung bzw. der Vertragsunterzeichnung erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis zur vorgenannten Verarbeitung seiner Daten.
  • Die LTC ist verpflichtet, sämtliche relevante Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind, geheim zu halten, soweit dem nicht dringende berechtigte Interessen der LTC entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).

J.    Haftung

 

  • Der Vertragspartner wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu Die LTC haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Vertragspartner, bzw. nur bis zur Höhe einer möglicherweise bestehenden Versicherungssumme.
  • Die LTC bemüht sich um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Leistungserbringung. Der Vertragspartner wird aber darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
  • Die LTC ist haftbar für Schäden, die durch sie oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die LTC nur für den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Wenn eine Versicherung der LTC einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch – auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
  • Im Laufe der Teilnahme ist der Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der LTC versichert, falls dem Vertragspartner keine Ansprüche gegen Dritte
  • Gegen Forderungen der LTC darf der Vertragspartner ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.

K.    Verlängerung

 

Die Parteien vereinbaren eine Erleichterung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatzes. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.

L.    Sonstige Bestimmungen

 

  • Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
  • Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Formen ist nicht als Diskriminierung zu verstehen und dient lediglich einem besseren Sprachfluss.
  • Wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der LTC als
  • Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB nicht wirksam sein oder ihre Rechtswirkung zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstatt der unwirksamen Regelung gilt, sofern rechtlich zulässig, eine andere angemessene Bestimmung, welche wirtschaftlich dem am nächsten ist, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht hätten.
  • Neben den AGB sind folgende Unterlagen Vertragsbestandteil:
  • die unterschriebene Anmeldung, einschließlich der dort aufgeführten Gebühren
  • die jeweilige Prüfungsordnung, bei Zertifikatskursen/Lizenzkursen der Leitfaden
  • Durch höhere Gewalt sind die Vertragspartner für die Dauer der Störung und in ihrem Wirkungsumfang von den Leistungspflichten Die Vertragspartner haben im Rahmen des Zumutbaren die Pflicht, unverzüglich die notwendigen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

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