Strahlenschutz - Berater
Wann benötigt man einen Strahlenschutzbeauftragten?
Gemäß der Röntgenverordnung (RöV) sowie auch nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hat ein Betreiber (z.B. Frachtabfertigungsunternehmen) von Röntgengeräten bzw. ein Genehmigungsinhaber für den Umgang mit radioaktiven Stoffen eine ausreichende Anzahl Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen.
Die Anzahl der verantwortlichen Personen legt das jeweilige Regierungspräsidium fest. Des Weiteren muss eine schriftliche Beauftragung erfolgen.
Die LTC-Strahlenschutzbeauftragten unterstützen Sie als Experten.
FAQ
Wann benötigt ein Unternehmen einen Strahlenschutzbeauftragten?
Betriebe, die mit Röntgeneinrichtungen und anderen Anlagen (z.B. Fracht-Röntgengeräte) arbeiteten und die elektromagnetischen Strahlungen abgeben, müssen einen Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.
Wer ist für den Strahlenschutz in einem Unternehmen verantworlich?
Der Unternehmer bzw. Inhaber des Betriebes ist verantwortlich.
Warum extern beraten lassen?
Durch eine individuelle und kundenspezifische Sichtung und Beratung Ihrer Prozesse – sorgen für Effizienz und Effektivität in Ihrem Unternehmen.
Ihre Ansprechpartner
Daniel Helling
Niederlassungsleiter Frankfurt
Maximilian Wasser
Trainingsorganisation & Projektmanagement