Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht vor, dass ein Arbeitgeber (Unternehmer) für die sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen muss. In der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe die Anzahl der Stunden festgelegt, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muss. Wir unterstützen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend und gestalten den Arbeitsschutz mit Ihnen aktiv. Dabei können wir auch auf die Belegschaft bezüglich der sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinwirken, sie entsprechend organisieren und motivieren.
FAQ
Gemäß der DGUV und dem Arbeitsschutzgesetz hat jeder Unternehmer bereits ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
U.a. den Unternehmer in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.
Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Arbeitgeber (Unternehmer) die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.