Dienstleistungen
Beratung für Ihr Unternehmen
Sie haben fachliche oder inhaltliche Fragen zu verschiedenen Prozessen und Abläufe in Ihrem Unternehmen oder auch Fragen zu unseren Dienstleistungen, Schulungen und Inhalten?
Wir beraten Sie gerne und beantworten mögliche Fragen ausführlich und zielführend. Für bestimmte Projekte, Zulassungen oder Zertifizierungen stellen wir Ihnen gerne eine*n Berater*in, der Ihnen unterstützend zur Verfügung steht.
Stellung von Beauftragten
Seit mehr als 10 Jahren stellen wir Gefahrgut-, Strahlenschutzbeauftragte und die externe Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, deutschlandweit.
Dank unseres guten Netzwerks zu den dementsprechenden Behörden und Einrichtungen, vereinfacht es uns die Kommunikation und den Austausch mit allen relevanten Beteiligten.
Dienstleistungen
Beratung für Ihr Unternehmen
Sie haben fachliche oder inhaltliche Fragen zu verschiedenen Prozessen und Abläufe in Ihrem Unternehmen oder auch Fragen zu unseren Dienstleistungen, Schulungen und Inhalten?
Wir beraten Sie gerne und beantworten mögliche Fragen ausführlich und zielführend. Für bestimmte Projekte, Zulassungen oder Zertifizierungen stellen wir Ihnen gerne eine*n Berater*in, der Ihnen unterstützend zur Verfügung steht.
Stellung von Beauftragten
Seit mehr als 10 Jahren stellen wir Gefahrgut-, Strahlenschutzbeauftragte und die externe Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, deutschlandweit.
Dank unseres guten Netzwerks zu den dementsprechenden Behörden und Einrichtungen, vereinfacht es uns die Kommunikation und den Austausch mit allen relevanten Beteiligten.
Full Service
Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen, gerne beraten wir Sie am Telefon, um einen gemeinsamen Fahrplan festzulegen.
Offene Seminare
Wir bieten Ihnen unsere Seminare regelmäßig in zu festegelegten Terminen an. Diese finden in unseren Räumlichkeiten in Neu-Isenburg statt, dabei gilt eine begrenzte Teilnehmerzahl. Für die Verpflegung der Teilnehmenden wird gesorgt, je nach Art des Seminars ist sogar Mittagessen mit inbegriffen.Genügend Parkplätze befinden sich auf und um das Gelände.
Finden Sie jetzt das passende Seminar für Ihre Mitarbeiter*innen.
Inhouse
Flexibilität ist wichtig, deshalb sind unsere Fachtrainer deutschlandweit für Sie im Einsatz. Sie benötigen ein Seminar aus unserem Angebot vor Ort, nur für die Ihre eigenen Mitarbeiter? Wir lassen Ihnen hierfür gerne ein Angebot zukommen. Die Schulungsinhalte werden dementsprechend auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Individuelle Lösungen
Sie benötigen eine große Anzahl neuer Mitarbeiter für z.B. Lager, Luftfracht Handling, etc.? Wir beschaffen die Arbeitskräfte, bilden Sie aus und gliedern Sie in den Arbeitsprozess ein. Bereits abgeschlossene erfoglreiche Projekte, konnten wir z.B. in Zusammenarbeit mit BLG Logistics und des Kommunalen Ceters für Arbeit in Schlüchtern durchführen. Somit konnte das neue hochmoderne Lager von Engelbert&Strauß ohne Probleme in Betrieb genommen werden.
Unser Angebot
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen oder Ihren weiteren Werdegang.
FAQ
Gewerbetreibende (Unternehmer), die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen in irgendeiner Form beteiligt sind. Befreit davon, wenn: Die Beförderungen in begrenzten Mengen nicht überschritten werden, Unternehmen, die in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind (z.B. Handwerker) oder wenn gefährliche Güter nur empfangen werden (z.B. Baumärkte).
Ein Unternehmen muss sich immer dann mit der Thematik Strahlenschutz auseinandersetzen, wenn Tätigkeiten durchgeführt werden, welche in der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) oder in der Röntgenverordnung (RöV) aufgeführt sind (z.B. das Betreiben von Anlagen, welche unter die Regelungen des Atomgesetzes bzw. der Strahlenschutzverordnung fallen bzw. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlungen wie Röntgenanlagen, medizinische Röntgengeräte, Gepäckprüfanlagen).
Nach der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz hat jeder Unternehmer (Arbeitgeber) eine Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit) schriftlich zu bestellen. Bereits ab einem Mitarbeiter benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.