Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR (Kein ADR Schein) Live Online Training

Kurzbeschreibung

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben…

Zielgruppe

Alle am Transport beteiligten Personen müssen gem. Ihrem Aufgabengebiet geschult sein. Ein genaues Anforderungsprofil ergibt sich aus den jeweiligen Spezifikationen des Unternehmens und dessen Aufgaben. Unsere Trainer beraten Sie gerne für Ihre individuelle ADR Unterweisung
Teilnahmevoraussetzungen
Keine Voraussetzungen.

Termine | Anzahl der Teilnehmenden

09:00 – ca. 15:00 Uhr
Keine Verpflegung

125,00 

Preis pro Person (zzgl. MwSt.)

Termine | Anzahl der Teilnehmer

Training With Care

Zertifikate & Teilnahmebestätigungen

Die Erstellung der Teilnahmebescheinigung oder des Zertifikats erfolgt innerhalb weniger Tage und können vorher auch schon digital angefordert werden.

Seminarinhalt

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

 

Inhalte

  • Anwendung der Vorschriften, Beteiligte an der Beförderung
  • Gefahrenklassen, Klassifizierung, Notfallmaßnahmen
  • Freistellungen, freigestellte und begrenzte Mengen
  • Beförderungsarten, Durchführung der Beförderung
  • Kennzeichnung von Versandstücken
  • Kennzeichnung von Beförderungseinheiten
  • Begleitpapiere
  • Haftung und Verantwortlichkeiten

Fragen zum Inhalt?

Bei Fragen zu unseren Seminarinhalten oder Inhouseanfragen helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.

Ansprechpartner

Seminarinhalt

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

 

Inhalte

  • Anwendung der Vorschriften, Beteiligte an der Beförderung
  • Gefahrenklassen, Klassifizierung, Notfallmaßnahmen
  • Freistellungen, freigestellte und begrenzte Mengen
  • Beförderungsarten, Durchführung der Beförderung
  • Kennzeichnung von Versandstücken
  • Kennzeichnung von Beförderungseinheiten
  • Begleitpapiere
  • Haftung und Verantwortlichkeiten

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