Gefahrgutschulung für Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abfertigung von gefährlichen Gütern befasst ist und von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (CBTA-C+F) gem. IATA DGR 66. Auflage
Laut Luftfahrt Bundesamt (LBA), muss sich der Teilnehmende pünktlich zum Schulungsbeginn im Seminarraum befinden, er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Die LBA-Prüfung findet in schriftlicher Form statt und muss mit min. 80% bestanden werden.