Ladungssicherung nach VDI 2700a im Sinne des § 22 StVO schreibt die Verantwortung der korrekten Ladungssicherung dem Fahrer zu. Jedoch wird auch definiert, dass der Verlader ebenso in der Verantwortung steht. Der Verlader kann, je nach Verantwortungsbereich, bzw. Definition im Unternehmen, der Lagermitarbeiter oder auch die Geschäftsleitung sein. Wird kein Personenkreis als „Leiter der Verladearbeiten“ genau benannt, gilt die Geschäftsleitung als Verlader und somit als verantwortliche Person.
Seminar Inhalte
- Anforderungen an das Fahrzeug
- Zulässige Gewichte und Lastverteilung
- Verhalten einer Ladung im Fahrbetrieb
- Gewichtskraft des Ladegutes
- Kräfte auf Grund von Transportvorgängen
- Befestigung der Ladung
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Formschlüssige Sicherung
- Kraftschlüssige Sicherung
- Kombinierte Sicherung
- Praxisanteil