Die Schulung ist für Personen, die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen oder den Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben vorgeschrieben. Die Schulung ist nach dem Modular System aufgebaut und schließt mit einer Lernkontrolle ab. Diese Regelung des LBA ist seit dem 01.04.2018 gültig. Bitte machen Sie bei Bedarf einen Vermerk in das Feld “Ihre Nachricht an uns:” auf der Online-Anmeldung.
BITTE BEACHTEN: Laut Luftfahrt Bundesamt muss sich der Teilnehmende pünktlich zum Schulungsbeginn im Seminarraum befinden, bei Verspätung kann der Teilnehmende NICHT an der Schulung teilnehmen.
Die Teilnehmenden müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Die Prüfung findet in schriftlicher Form statt und muss mit min. 70% bestanden werden.
Vor Schulungsbeginn muss dem Ausbilder zwingend die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Pass) vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, darf die Person lt. LBA-Vorgabe nicht geschult werden. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.
Gem. dem LBA hat jeder zugelassene Ausbilder von Luftsicherheitsschulungen die Verantwortung ,dass die Inhalte der Schulung bei den Teilnehmern zu den jeweiligen Kompetenzen führen. Bei Zweifel an einem ausreichenden Sprachverständnis der Teilnehmer ist der Ausbilder angehalten. dies durch gezielte Verständnisfragen zu überprüfen. Bei der Feststellung ,dass die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, ist der Teilnehmer der Schulung zu verweisen.