Die Teilnehmenden müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Die Prüfung findet in schriftlicher Form statt und muss mit min. 70% bestanden werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung ist die innerhalb von 5 Jahren absolvierte Schulung
für Sicherheitspersonal (gemäß § 8 Abs. 1 Nr.6 bzw. § 9 Abs. 1 Nr.3 LuftSiG sowie § 3 Abs. 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung), sowie eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
Als Anbieter von WBT-Schulungen sind wir seitens des Luftfahrt-Bundesamtes verpflichtet,
Sicherheitsmechanismen zu generieren, die eine Täuschung bzw. einen Missbrauch von WBT verhindern.
Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Sicherstellung der Übereinstimmung der Identität der
Schulungsteilnehmer mit der zur Schulung angemeldeten Person.
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß LBA, WBT-Schulungen in den Räumlichkeiten des Unternehmens
stattfinden müssen und der Luftsicherheitsbeauftragte sich stichprobenartig von der Identität des
Teilnehmers durch Überprüfung des amtlichen Ausweisdokumentes überzeugen muss.
Identitätsprüfung vor Ort durch die Luftsicherheitsbeauftragten während der WBT-Schulung:
Der/die Sicherheitsbeauftragte oder ein bevollmächtigter Vertreter/in des anmeldenden Unternehmens
ist über die Durchführung der WBT-Schulung informiert und sucht pro Schulungstag in
den Unternehmensräumlichkeiten Schulungsteilnehmende im Stichprobenverfahren zu einem nicht
bekannten Zeitpunkt zur Überprüfung der Identität auf.
Die Identitätsüberprüfung erfolgt anhand eines geeigneten Ausweisdokuments.
Quelle LBA:
Link zum LBA – Artikel
Dokumentation der Identitätsprüfung
Bitte verwenden Sie ab dem
01.01.2023 hierzu das
hier downloadbare Formular für Ihre eigenen Unterlagen.
Füllen Sie bitte alle Felder aus und bewahren Sie dieses Formular mindestens fünf Jahre auf,
damit bei behördlichen Kontrollen der Nachweis der Überprüfung erbracht werden kann.
Dieses Formular ist für
IHRE Ablage, wir benötigen
keine Kopie davon.