Vor Schulungsbeginn muss dem Ausbilder zwingend die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Pass) vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, darf die Person lt. LBA-Vorgabe nicht geschult werden. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen. Gem. dem LBA hat Jeder zugelassene Ausbilder von Luftsicherheitsschulungen die Verantwortung das die Inhalte der Schulung bei den Teilnehmern zu den jeweiligen Kompetenzen führen. Bei Zweifel an einem ausreichenden Sprachverständnis der Teilnehmer, ist der Ausbilder angehalten durch gezielte Verständnisfragen dies zu überprüfen. Bei der Feststellung das die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, ist der Teilnehmer der Schulung zu verweisen. Durchführung der Online Schulung Um die Online Schulung richtig durchführen zu können, muss der/die Teilnehmer*in über ein internetfähiges Endgerät verfügen. Hier sind ausschließlich Standrechner und Laptops zulässig, mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets sind nicht zulässig. Außerdem muss das Gerät über eine Webcam, ein Mikrofon und einen Lautsprecher (oder Headset) verfügen, da der/die Teilnehmer*in aktiv mitwirken muss. Aktuell verwenden wir das Videokonferenztool Zoom für die Durchführung des Seminars, bitte klären Sie vor Beginn mit ihrer IT-Abteilung ab, ob Sie über alle nötigen Berechtigungen verfügen. WICHTIG: Sie benötigen KEINEN Zoom Account als Teilnehmer an unseren Online Seminaren. Mit dem Klick auf unseren Teilnahme Link, haben Sie alles getan, was nötig ist.