Luftsicherheitsschulung gemäß Kap. 11.2.3.9 o.F. (7 UE)

Veranstaltungsdetails

Zielgruppe

Die Schulung ist für Personen, die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen oder den Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben vorgeschrieben. Die Schulung ist nach dem Modular System aufgebaut und schließt mit einer Lernkontrolle ab. Diese Regelung des LBA ist seit dem 01.04.2018 gültig. Bitte machen Sie bei Bedarf einen Vermerk in das Feld “Ihre Nachricht an uns:” auf der Online-Anmeldung.

Seminarinhalt

  • Terrorismus: frühere und aktuelle Bedrohung
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und die Verfahren für ihre Einhaltung
  • Strukturen der Luftsicherheit, Beteiligte der Lieferkette
  • Beförderungsanforderungen
  • Waffen und verbotene Gegenstände
  • Identifikation von verbotenen Gegenständen und ihre Verstecke
  • Verfahren für das Anhalten von Personen
  • Reaktion bei Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Meldeverfahren bei Verdacht, Notfallpläne, etc.
  • Sicherheitsbereiche, sicherheitsrelevante Bereiche
  • Schutzanforderungen für Fracht und Post

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Die Prüfung findet in schriftlicher Form statt und muss mit min. 70% bestanden werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung ist die innerhalb von 5 Jahren absolvierte Schulung für Sicherheitspersonal (gemäß § 8 Abs. 1 Nr.6 bzw. § 9 Abs. 1 Nr.3 LuftSiG sowie § 3 Abs. 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung), sowie eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG. Als Anbieter von WBT-Schulungen sind wir seitens des Luftfahrt-Bundesamtes verpflichtet, Sicherheitsmechanismen zu generieren, die eine Täuschung bzw. einen Missbrauch von WBT verhindern. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Sicherstellung der Übereinstimmung der Identität der Schulungsteilnehmer mit der zur Schulung angemeldeten Person. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß LBA, WBT-Schulungen in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden müssen und der Luftsicherheitsbeauftragte sich stichprobenartig von der Identität des Teilnehmers durch Überprüfung des amtlichen Ausweisdokumentes überzeugen muss.

Dokumentation der Identitätsprüfung
Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2023 hierzu das hier downloadbare Formular für Ihre eigenen Unterlagen. Füllen Sie bitte alle Felder aus und bewahren Sie dieses Formular mindestens fünf Jahre auf, damit bei behördlichen Kontrollen der Nachweis der Überprüfung erbracht werden kann.
Dieses Formular ist für IHRE Ablage, wir benötigen keine Kopie davon.

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