Zoll und AEO Beratung

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Der globale Handel bringt es mit sich, dass internationale Unternehmen Tag für Tag Zollthemen wie die Wareneinfuhr, Warenausfuhr, besondere Zollverkehre, Warenursprung und Präferenzen, den Status „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligter“ rechtssicher abzuwickeln müssen. Um den Herausforderungen gerecht zu werden, benötigen Industrie-, Speditions- und Luftfahrtunternehmen qualifiziertes Zollfachpersonal.

Die Logistic Training Center GmbH hat sich auf die Logistik-Weiterbildung spezialisiert und bietet Ihnen auch rund um die Themen Zoll und AEO, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ein großes Spektrum von Seminaren und Beratungen an.

AEO – Zertifizierung Ihres Unternehmens im Rahmen der EU Sicherheitsinitiative

Um die durchgängige internationale Lieferkette („end-to-end supply chain“) von der Herstellung der Ware bis zur Lieferung an den Endverbraucher abzusichern, können Wirtschaftsbeteiligte den Status eines sogenannten AEO (Authorized Economic Operator) bzw. in deutscher Übertragung eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) beantragen.

Diese Zertifizierung durch den Zoll zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten stellt neben dem erleichterten Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen ebenfalls ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar, denn an die Bewilligung dieses Status sind Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit sowie Einhaltung der Rechtsvorschriften und Erfüllung der Sicherheitsstandards geknüpft.

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

 

  1. AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
  2. AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
  3. AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS) (sogenannte kombinierte Bewilligung)

Zoll und AEO Beratung für Ihr Unternehmen

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Zertifizierung?

FAQ

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.

Die Beantragung des Status kann jeder Wirtschaftsbeteiligte vornehmen, der sich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeiten mit dem Zollrecht befasst und dessen Niederlassung im Zollgebiet der Gemeinschaft liegt.

Der Inhaber dieses Zertifikats gilt innerhalb seiner zollrelevanten Tätigkeiten allgemein als zuverlässig. Bereits im Vorfeld wurden Sicherheitsbedingungen geprüft, die bei späteren Zollkontrollen nun nicht mehr notwendig sind.
Demzufolge genießt der Authorized Economic Operator einige Privilegien:

 

  • Leichterer Zugang zu Zollvereinfachungen
  • Unterstützung bei der Reduzierung der Gesamtsicherheit
  • Beschleunigte Bewilligungsverfahren
  • Erleichterung bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und hierdurch weniger Versandverspätungen
  • Vorrangige Abfertigung bei Kontrollen
  • Auf Antrag, Verlegung der Kontrolle an einen anderen Ort

Der Status eines AEO ist für Wirtschaftsbeteiligte nicht verpflichtend, stellt jedoch ein Gütesiegel dar, welches Wettbewerbsvorteile sowie eine bessere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern garantiert. Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren vom AEO-Zertifikat.

 

Das Logistic Training Center berät Sie gerne über die Vorteile für Ihr Unternehmen sowie die Pflichten, die das AEO-Zertifikat mit sich bringt und ist Ihnen beim Antragsverfahren, auch vor Ort in Ihrem Unternehmen, behilflich. Ebenfalls bieten wir Seminare zum Thema AEO-Status an. Unsere Experten informieren Sie über das Bewilligungsverfahren und erläutern Ihnen praxisnahe Prozessabläufe und -optimierungen.

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Daniel Helling
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