Luftsicherheit
Das Thema bezieht sich auf den Bereich der zivilen Luftfahrt und auf die Abwehr äußerer Gefahren. Was ist eine äußere Gefahr? Zum Beispiel: Sabotage, Flugzeugentführungen und andere terroristisch motivierten Ein- bzw. Angriffe.
Wir bieten nicht nur alle Schulungen dazu an, sondern beraten auch in allen Fragen rund um die notwendigen Zulassungen, ob reglementierter Beauftragter, zugelassener Transporteur oder bekannter Versender – Wir stellen Ihnen kompetente Experten zur Seite.
Schulungsinhalte und die angesetzte Schulungsdauer unserer Seminare richten sich nach aktuellen Richtlinien und nach dem gültigen modularen Schulungssystem des Luftfahrtbundesamtes. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen werden aktuell in unsere Trainingsangebote eingearbeitet. Inhouse Schulungen bei Ihnen vor Ort sind auch möglich.
Luftsicherheit
Das Thema bezieht sich auf den Bereich der zivilen Luftfahrt und auf die Abwehr äußerer Gefahren. Was ist eine äußere Gefahr? Zum Beispiel: Sabotage, Flugzeugentführungen und andere terroristisch motivierten Ein- bzw. Angriffe.
Langjährige Erfahrung und ein funktionierendes Netzwerk machen uns zu einem der führenden Anbieter rund um das Thema. Wir bieten nicht nur alle Schulungen dazu an, sondern beraten auch in allen Fragen rund um die notwendigen Zulassungen, ob reglementierter Beauftragter, zugelassener Transporteur oder bekannter Versender – Wir stellen Ihnen kompetente Experten zur Seite.
Schulungsinhalte und die angesetzte Schulungsdauer unserer Seminare richten sich nach aktuellen Richtlinien und nach dem gültigen modularen Schulungssystem des Luftfahrtbundesamtes. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen werden aktuell in unsere Trainingsangebote eingearbeitet. Inhouse Schulungen bei Ihnen vor Ort sind auch möglich.
Luftsicherheit Seminare
FAQ
Zum Luftsicherheits-Schulungsangebot für Unternehmen nach der DVO (EU) 2015/1998 gehören:
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.9
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.8
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.10.
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.5 (Sicherheitsbeauftragte)
- Auffrischerschulung Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.5 (Sicherheitsbeauftragte)
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.6
- Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.7
Alle Schulungen zum Bereich Luftsicherheit sind auch als Web Based Training oder Live Online Training verfügbar.
Um an einer Schulung zur Luftfahrtsicherheit teilzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
- ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Pass)
Gemäß dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat jeder zugelassene Ausbilder von Luftsicherheitsschulungen die Verantwortung, dass die Inhalte der Schulung bei den Teilnehmern zu den jeweiligen Kompetenzen führen. Bei Zweifel an einem ausreichenden Sprachverständnis der Teilnehmer, ist der Ausbilder angehalten, durch gezielte Verständnisfragen dies zu überprüfen. Bei der Feststellung, dass die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, ist der Teilnehmer der Schulung zu verweisen.
Eine Schulung zur Luftsicherheit benötigen vor allem:
- Personen, die freien Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Dokumenten zu der Luftfracht oder auch digitalen Zugang zu Luftfrachtdaten haben,
- Personen, die unbegleitenden Zugang zu Sicherheitsbereichen haben (beispielsweise Reinigungspersonal in einem Sicherheitsbereich) oder
- Das Personal, das Kontrollen, Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen durchführt.
Ihre Ansprechpartner
Trainer Luftfracht, Luftsicherheit und Logistik | Gefahrgutmanagement